Gesetzliche Lenk- und Ruhezeiten
Die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten sind im Bundeskollektivvertrag geregelt und an die Bestimmungen der EU-Verordnung Artikel 8 der Vo (EG) Nr. 561/2006 angepasst!
Hier nur ein kleiner Auszug! Bei jeder Reiseplanung stehen wir Ihnen selbstverständlich mit einer Beratung über Fahrzeiten, Pausen, Einsatzzeiten, etc. zur Verfügung.
LENKZEIT:
Die Zeit, die der Lenker tatsächlich das Fahrzeug steuert bzw. hinter dem Lenkrad sitzt (z. B. im Falle eines Staus).
- täglich: max. 9 Stunden
Verlängerung 2-mal wöchentlich auf 10 Stunden möglich
- wöchentlich: max. 56 Stunden
Gesamtlenkzeit während zweier aufeinander folgender Wochen: max. 90 Stunden
EINSATZZEIT:
Die gesamte "Arbeitszeit", die der Lenker von der Abfahrt (Betriebshof) bis zur Rückkehr (Abstellen des Fahrzeuges am Betriebshof) für unsere Gäste im Einsatz ist. Steh- bzw. Wartezeiten werden durchgerechnet.
- täglich: max. 12 Stunden
Verlängerung auf 1 x 15 Stunden möglich – siehe Ruhezeit
LENKPAUSEN:
- nach einer Lenkdauer von 4,5 Stunden: mindestens 45 Minunten oder geteilt auf 2 kurze Pausen von 15 Minunten + 30 Minunten innerhalb von 4,5 Stunden
TÄGLICHE RUHEZEIT
- regelmäßige tägliche Ruhezeit: mindestens 11 Stunden
- reduzierte tägliche Ruhezeit: mindestens 9 Stunden (1x wöchentlich möglich)
- Zweifahrerbetrieb: mind. 9 Stunden Ruhezeit innerhalb von 30 Stunden Einsatzzeit
(das heißt: Einsatzzeit von 2 Fahrern max. 21 Stunden gesamt)
WÖCHENTLICHE RUHEZEIT
- spätestens am Ende von sechs 24-Stunden-Zeiträumen (d.h. nach 6 Arbeitstagen muss der siebte Tag frei sein)
- in zwei aufeinander folgenden Wochen (Mo–So) zwei regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten (je 45 Stunden)
ARBEITSZEITREGELUNG
- wöchentliche Höchstarbeitszeit: im Durchschnitt 48 Stunden, in einzelnen Wochen bis 60 Stunden bei einem Durchrechnungszeitraum von 4 Monaten
NACHTARBEIT
- Wenn Nachtarbeit geleistet wird, darf die tägliche Arbeitszeit in einem Zeitraum von jeweils 24 Stunden 10 Stunden nicht überschreiten.
- Nacht für Lenker ist der Zeitraum von 0 Uhr bis 4 Uhr
- Binnen 14 Tagen Ausgleich durch Verlängerung einer täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit um das Ausmaß der geleisteten Nachtarbeit.
Schwab Reisen GmbH hält sich an die gesetzlichen Bestimmungen im Sinne der Sicherheit des Kunden und seiner Mitarbeiter!